Eisenbahnkreuzungsrecht

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Beratung

Eisenbahnkreuzungsrecht

Ob beim Bau neuer oder der Beseitigung bestehender Eisenbahnkreuzungen: wir beraten Sie gerne bei allen Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG). Mit unserem umfassenden Know-how in diesem Bereich unterstützen wir Sie kompetent und zielgerichtet bei der Erstellung der hierbei erforderlichen Vereinbarungen. Wir helfen Ihnen bei den Abstimmungen zu Art, Umfang und Durchführung der baulichen Maßnahmen sowie über die Verteilung der Kosten zwischen den Kreuzungsbeteiligten.